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News > Neues Psychotherapiegesetz geht in die Begutachtungsphase

Wien (OTS) - 1991 war das Geburtsjahr der gesetzlich verankerten Psychotherapie in Österreich. Bundesminister Ettl gelang es damals in einem Schulterschluss aller Parteien, dem Berufsstand einen juristischen Rahmen zu geben und damit zur Qualitätssicherung innerhalb der Psychotherapie massiv beizutragen. Am 11.1.2024 bringen nun die Bundesminister Rauch und Polaschek ein neues Gesetz in Begutachtung, das dringend notwendige Aktualisierungen, allen voran die Akademisierung des Berufes, berücksichtigt.

In zahlreichen Gesprächen, Expert:innenrunden und Abstimmungsprozessen zwischen Vertreter:innen des Gesundheitsministeriums, den Gesundheits- und Wissenschaftssprecher:innen der Regierungsparteien, Expert:innen der Universitäten, Delegierten des Psychotherapiebeirats sowie Entscheidungsträger:innen des ÖBVP und weiteren Berufsverbänden ist mit dem neuen Gesetzesentwurf ein großer Coup gelungen. Nach einem Bachelor- und Masterstudium an Universitäten folgt eine mehrjährige postgraduale Phase, welche durch eine staatliche Approbationsprüfung ihren Abschluss findet.

Barbara Haid, Präsidentin des ÖBVP: „Die Ausbildung wird durch das Studium an öffentlichen Universitäten für alle Bevölkerungsgruppen leichter zugänglich. Parallel sollen derzeitige Zugänge bestehen bleiben, um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten. Erfreulicherweise wird die dritte Ausbildungsphase in den Fachgesellschaften sehr versorgungsaktiv sein, ähnlich der medizinischen Facharztausbildung. So werden durch die praktische Ausbildung in Einrichtungen des Gesundheitswesens, psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen und Lehrpraxen zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten geschaffen.“

Susanne Pointner, Vorsitzende des Ausbildungs- und Methodenforums im ÖBVP: „Integratives, praxisorientiertes Lernen und Lehren soll unterstützt werden. Die Studierenden werden sowohl wissenschaftlich ausgebildet als auch in ihren psychotherapeutischen Handlungskompetenzen gut auf ihre berufliche Tätigkeit vorbereitet. Das neue Ausbildungsmodell ist so konzipiert, dass die langjährige Erfahrung der bisherigen Ausbildungseinrichtungen in Verbindung mit der wissenschaftlichen Kompetenz der Universitäten zu einer wechselseitig befruchtenden, hochqualitativen und zeitgemäßen Ausbildungsform führt.“

Das neue Psychotherapiegesetz soll die Ausbildung neu regeln und die Berufspflichten von Psychotherapeut:innen neu definieren. Weiters wird das Gesetz Mindestanforderungen für Lehrende verankern sowie auf aktuelle Entwicklungen und Anforderungen des Berufsbildes eingehen (z.B. Online-Psychotherapie, Beschwerdemanagement).

Das Gesetz wird nun in die Begutachtungsphase gehen und dem Nationalrat vorgelegt werden.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Mag.a Claudia Pokorny
Öffentlichkeitsarbeit
+43.676.369 46 85
oebvp.pokorny@psychotherapie.at
http://www.psychotherapie.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OBP0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240111_OTS0114/neu...
Quelle: OTS0114 am 11.01.2024 12:40 Uhr


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