Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/) - Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis ihrer Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
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