Das Propädeutikum ist der erste Abschnitt der zweiteiligen gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. Es besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.
Das psychotherapeutische Propädeutikum ist keine Berufsausbildung
und berechtigt nicht zum Arbeiten als Psychotherapeut*in.
Das neue Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) wurde am 30.4.2024 kundgemacht und tritt per 01.01.2025 in Kraft:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_49/BGBLA_2024_I_49.html
Ab 2026 wird es an den öffentlichen Universitäten einen Masterstudiengang mit jährlich 500 Studienplätzen geben. Das Studium kann zusätzlich innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen absolviert werden.
Die Ausbildung wird sich in 3 Teile gliedern:
-> Bachelorstudium
-> Masterstudium
-> Postgradualer Abschnitt
Abgeschlossen wird die Ausbildung nach dem PThG 2024 mit einer staatlichen Approbationsprüfung.